Überwachung von Regenbecken; Kalibrierung der Messeinrichtungen
In vielen Bundesländern wird die Überwachung von Regenbecken gefordert.
In Nordrhein-Westfalen sind gemäß § 3 der SüwVO Abw Abwassereinleitungen messtechnisch zu überwachen. Die gesammelten Daten der zu diesem Zweck eingebauten kontinuierlich aufzeichnenden Wasserstandsmesssysteme sind einer geeigneten Auswertung zu unterziehen. Durch diese Auswertung der Füllstände und Benutzerzeiten sind die Überlaufdauer, die Überlaufhäufigkeit und die Überlaufmenge als Kenngrößen zu ermitteln.
Zur Erfüllung dieser Forderungen ist die Kalibrierung der Messeinrichtung und die Plausibilitätsprüfung der registrierten Messdaten zwingend erforderlich.
Im Zuge der Ermittlung der Eingangsdaten (Metadaten) werden die Nullpunkte der Sonden, der Messbereich sowie die Geometrie des Bauwerkes ermittelt und in einem Stammdatenblatt dokumentiert.
Abschließend wird die Messkette, d. h. die Datenübertragung zur Speichereinheit bzw. zum Leitrechner überprüft.
Durch eine Kontrolle der Messdaten auf Vollständigkeit und Konsistenz werden die Messdaten einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Auftretende Besonderheiten innerhalb der Datenreihen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Zur Ermittlung der von der SüwVO Abw geforderten Kenngrößen werden im Rahmen der Datenauswertung die Einstaudauer, die Einstauhäufigkeit, die Überlaufdauer, die Überlaufhäufigkeit sowie die Überlaufmenge bestimmt und visualisiert.