Prüfstelle
Als staatlich anerkannte Prüfstelle für Durchflussmesseinrichtungen und Drosselorgane bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Prüfstellentätigkeit die folgenden Dienstleistungen an:
- Drosselüberprüfungen gem. SüwVO Abw , EKVO
- Überprüfung von Durchflussmessstellen gem. SüwV-kom , EKVO
Die Erfahrung aus der Überprüfung von rd. 2.500 Durchflussmesseinrichtungen und rd. 5.000 Drosseleinrichtungen sowie der Einsatz modernster Messtechnik gewährleisten eine zuverlässige Überprüfung bei minimalem Aufwand für die Betreiber.
Unsere aktuellen Zulassungen finden Sie unter Service & Downloads.
Überprüfung von Durchflussmessstellen gem. SüwV-kom, EKVO
Motivation
Durchflussmesseinrichtungen in Kläranlagen dienen u.a. der Festsetzung der Abwasserabgabegebühren. Dabei zeigen unsere Erfahrungen, dass – häufig vom Betreiber unentdeckt – zu viel Abwasser gemessen wird und somit jährlich zu Unrecht überhöhte Abwasserabgaben gezahlt werden.
Forderungen der Verordnungen
Eine Überprüfungspflicht für die Betreiber solcher Anlagen ergibt sich aus den in den einzelnen Bundesländern spezifischen Eigenkontroll- und Selbstüberwachungsverordnungen.
Planung
- Sichtung der technischen Unterlagen
sowie der Bauwerks- und Lagepläne - Festlegung der Prüfverfahren
- Zeitplan der Überprüfung
Durchführung
- Optische Beurteilung der Messeinrichtung
- Einbau der Referenzmesstechnik
- Durchführung der Vergleichsmessung unter Betriebsbedingungen
Projektabschluss
- Auswertung der Messergebnisse
- Optimierungsvorschläge
- Erstellung des Prüfberichts
Drosselüberprüfungen gem. SüwVO Abw, EKVO
Motivation
Drosselorgane dienen der Begrenzung des Abflusses in das weiterführende Kanalnetz. Falsch eingestellte Drosseln führen zu einem Ungleichgewicht des Systems Kanalnetz-Regenbecken / Vorfluter-Kläranlagen.
Ein solches Ungleichgewicht kann weitreichende Konsequenzen haben:
- Unterschreitung der Drosselwassermenge:
– Erhöhte Entlastungsraten mit erhöhtem Schmutzfrachteintrag
ins Gewässer
– häufigerer Beckeneinstau
- Überschreitung der Drosselwassermenge:
– nicht ausgenutztes Beckenvolumen
– hydraulische Überlastung des weiterführenden Kanalnetzes
und der Kläranlage
– Überschreitung der im Erlaubnisbescheid verankerten Abflusswerte
Forderungen der Verordnungen
Gemäß SüwVO Abw und EKVO sind Drosselorgane alle 5 Jahre einer Überprüfung zu unterziehen.
Unsere Leistungen für Sie
Hydraulische Überprüfung der Drosseleinrichtung durch die Erstellung einer Abfluss-/Wasserstandsbeziehung unter Betriebsbedingungen.
Planung
- Sichtung der technischen Unterlagen
sowie der Bauwerks- und Lagepläne - Festlegung der Prüfverfahren
- Zeitplan der Überprüfung
Durchführung
- Einstau des Beckens durch den Auftraggeber
alternativ: Langzeitmessungen - Optische Beurteilung der Drosseleinrichtung
- Einbau der Referenzmesstechnik
- Durchführung der Vergleichsmessung unter Betriebsbedingungen
Projektabschluss
- Auswertung der Messergebnisse
- Optimierungsvorschläge
- Erstellung des Prüfberichts